AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen der mawe Consulting, Marc Weichhan und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Dienstleistungsverträge und werden ohne weiteres Bestandteil dieser Vertragsverhältnisse. Abweichungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die mawe Consulting, Marc Weichhan, schriftlich ihrer Geltung zugestimmt hat.
§ 2 Umfang und Ausführung des Auftrages
Die vereinbarten Leistungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt.
Die mawe Consulting, Marc Weichhan ist berechtigt, sich zur Durchführung ihres Auftrages sachverständiger Mitarbeiter zu bedienen. Die Auswahl der qualifizierten Mitarbeiter bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Der mawe Consulting Marc Weichhan ist ferner gestattet, nach Absprache mit dem Auftraggeber, zur Auftragsdurchführung die Mitarbeit spezialisierter Kollegen oder Freiberufler in Anspruch zu nehmen.
§ 3 Offerten
Die Offerten der mawe Consulting, Marc Weichhan sind freibleibend und unverbindlich. Kataloge, Prospekte und Preislisten der mawe Consulting, Marc Weichhan stellen ebenfalls keine verbindlichen Angebote dar. Darin angegebene Preise, Produktbeschreibungen, technische und kaufmännische Daten, Bearbeitungszeiten und Lieferfristen unterliegen jederzeit möglichen Änderungen und haben nur informativen Charakter.
§ 4 Vertragsabschluss
Der Dienstleistungsvertrag zwischen der mawe Consulting, Marc Weichhan und dem Auftraggeber kommt dadurch zustande, dass der Auftraggeber das zwischen ihm und der mawe Consulting, Marc Weichhan vereinbarte und durch mawe Consulting, Marc Weichhan schriftlich dargelegte und unterschriebene Dienstleistungsangebot durch seine Unterschriftsleistung annimmt. Der Dienstleistungsvertrag regelt auch die Modalitäten der Änderung und der Kündigung.
§ 5 Dienstleistung
Sofern nichts anderes festgelegt, erfolgt die Realisierung der Dienstleistung für den Auftraggeber nach terminiertem Maßnahmen-/Stufenplan gemäß Dienstleistungsvertrag. Treten Ereignisse ein, welche der mawe Consulting, Marc Weichhan, die Einhaltung der geplanten Zeitschiene wesentlich erschweren, so kann sich die Frist für die Auftragserfüllung in angemessenem Umfang verlängern. Die Dienstleistung dient als Rat und Mithilfe bei der Erarbeitung und Umsetzung von Problemlösungen in den brandschutztechnischen Bereichen. Der Dienstleistung werden Sachverhalte zugrunde gelegt, welche der Auftraggeber der mawe Consulting, Marc Weichhan mitgeteilt hat. Für Fehler, welche auf der fehler- oder lückenhaften Darstellung des Sachverhaltes und/oder falscher oder fehlender Unterlagen beruhen, wird keine Haftung übernommen. Das Entgelt als Vergütung für die Dienstleistung stellt das Honorar dar. Das Honorar kann sowohl pauschal – nach Projektdefinition – als auch nach Zeitaufwand – Tagessätzen gemäß Dienstleistungsvertrag festgelegt werden.
§ 6 Zahlungsmodalitäten
Die Dienstleistung wird als vereinbartes Honorar gemäß Dienstleistungsvertrag vom Auftraggeber vergütet. Das Honorar für die Dienstleistung wird sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug von Skonto fällig. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist die mawe Consulting, Marc Weichhan berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. zu fordern. Falls der mawe Consulting, Marc Weichhan ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die mawe Consulting, Marc Weichhan berechtigt, diese geltend zu machen.
§ 7 Reisekosten und Spesen
Die Abrechnung von Reisekosten und Spesen werden entsprechend gesondert vereinbart und vom Auftraggeber, unabhängig von allen Vereinbarungen zur Vergütung des Auftrages, sofort nach Berechnung durch die mawe Consulting, Marc Weichhan ersetzt. Die Höhe der Reisekosten und Spesen richtet sich nach dem Dienstleistungsvertrag.
§ 8 Sonstige Aufwendungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der mawe Consulting, Marc Weichhan alle zur Durchführung der Dienstleistungstätigkeit notwendigen Auslagen, sofern sie nicht durch das vereinbarte Honorar abgegolten werden, zu ersetzen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Die auf der Basis eines Dienstleistungsvertrages erbrachte Dienstleistung – in Form von Brandschutzordnungen, Evakuierungsplänen, Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen, Lageplänen, Brandschutzkonzepten, Brandschutznachweisen, brandschutztechnischen Stellungnahmen u.a. bleiben bis zur endgültigen Bezahlung durch den Auftraggeber das Eigentum der mawe brandschutz, Marc Weichhan.
§ 10 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Für die Leistungserbringung sind der mawe Consulting, Marc Weichhan für alle vereinbarten Standorte Gebäudepläne als DWG/DXF Datei und als PDF-Datei, Brandschutzordnungen Teil A, B und C als bearbeitbare Dokumente, Evakuierungspläne, Baugenehmigungen, Flucht- und Rettungswegpläne, Sicherheitskonzepte und ggf. weitere Unterlagen als PDF-Dateien oder bearbeitbare Dateien zur Verfügung zu stellen. Die Aufstellung ist nicht abschließend und beinhaltet alle bisher durch den Brandschutzbeauftragten erstellten oder in seiner Verwahrung befindlichen Dokumente und Unterlagen. Alle Dokumente und Unterlagen sind in digitaler und in gedruckter Form zur Verfügung zu stellen. Der mawe Consulting Marc Weichhan sind alle für eine ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Auskünfte zu erteilen. Vororttermine und Termine für Begehungen und Unterweisungen u.a. sind mindestens vier Wochen vor Durchführung abzustimmen. Termine, die kurzfristig durch den Auftraggeber abgesagt werden, müssen als Ausfallzeit in Rechnung gestellt werden, wenn sie nicht spätestens eine Woche vorher schriftlich abgesagt werden.
§ 11 Schweigepflicht, Datenschutz und Verpflichtungen
Die mawe Consulting, Marc Weichhan verpflichtet sich, über sämtliche interne betriebliche Angelegenheiten, von denen sie in Ausführung dieses Vertrages erfährt, Dritten gegenüber strengstes Stillschweigen zu bewahren.
Die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Strafgesetzbuches (StGB) werden beachtet. Die aufgeführten Verpflichtungen bestehen auch nach Auslaufen von Verträgen weiter.
§ 12 Haftung
Die mawe Consulting, Marc Weichhan haftet für Schäden, die dem Auftraggeber aus einer schuldhaften Verletzung der übernommenen Vertragspflichten entstehen.
Die Haftung der mawe Consulting, Marc Weichhan ist im Rahmen der abgeschlossenen verkehrsüblichen Berufshaftpflichtversicherung auf den Gesamtbetrag von 3 Millionen Euro für Personenschäden und 1,5 Millionen Euro für Sach- und Vermögensschäden begrenzt.
§ 13 Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden zu Verträgen werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform. Die Aufhebung des Schriftformerfordernisses kann nur schriftlich erfolgen.
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Verträgen ist der Sitz der mawe Consulting, Marc Weichhan. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der gesamte Schriftverkehr sowie alle Dokumente und Unterlagen sind in deutscher Sprache auszufertigen bzw. vorzulegen.
Sollten einzelne Bestimmungen von Verträgen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Verträge im Übrigen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmungen sind so zu ergänzen oder umzudeuten, dass der mit der ganz oder teilweise ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.